Grundbetrag
250,-
Fahrstunden je 45 min.
82,50
Praktische Prüfung 265,- zzgl.
TÜV
Keine Theorie
Prüfung!
Bei allen A- Klassen (Motorrad) erhältst Du Gutscheine für Bekleidung/Zubehör verschiedener Anbieter und ein Starterpaket gratis.
Ab dem 19.01.2013 gibt es in Deutschland wieder den Stufen-Führerschein für die Motorrad-Führerscheinklassen.
Dies bedeutet, dass der
leistungsbegrenzte Führerschein A2 (bis 19.01.2013: A beschränkt) nach
zweijährigem Besitz nicht mehr automatisch auf die leistungsunbegrenzte
Führerscheinklasse A (bis 19.01.13: A direkt) umgeschrieben wird! Für die
Umschreibung auf Klasse A ist ab dem 19.01.2013 eine Aufstiegsprüfung
vorgeschrieben!
Besitzstandsregelung: Führerscheine, die bis zum 19.01.2013 erteilt
wurden, werden nach 2 Jahren automatisch auf die Klasse A umgeschrieben und es
muss keine Aufstiegsprüfung absolviert werden!
Stufenweiser Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse durch eine
Aufstiegsprüfung:
- 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 kann durch eine praktische
Aufstiegsprüfung die Klasse A erworben werden. Die Vorbereitung auf die
praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor
Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden
oder
- 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1(früher 1b/ 125 er Motorrad) kann durch eine praktische
Aufstiegsprüfung die Klasse A2 erworben werden. Die Vorbereitung auf die
praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor
Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden
- Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt in der Fahrschule. Die Anzahl
der Vorbereitungs-Fahrstunden richtet sich nach Ihrem Können
- Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben
- Keine Theoretische Ausbildung und Prüfung
- Prüfungsdauer: 40 Minuten
Aufstiegsprüfungen können nur absolviert werden, wenn der Bewerber mindestens
2 Jahre im Besitz der niedrigeren Führerscheinklasse ist!
Wissenswertes:
- Der Direkt-Einstieg (ohne Vorbesitz der Klassen A1 oder A2) in die Klasse A,
für Personen die älter als 24 Jahre sind, bleibt weiterhin möglich! Hierfür ist
aber eine komplette Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung
erforderlich!
- Wer vor Ablauf der Zweijahres-Frist die nächsthöhere Führerscheinklasse
erwerben möchte, muß eine Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung
absolvieren! Das Mindestalter von 24 Jahren für Klasse A und 18 Jahre für Klasse
A2 ist aber zu beachten!
- Ein Aufstieg von Klasse A1 direkt zu Klasse A (Klasse A2 wird ausgelassen)
ist nur mit einer Ausbildung inkl. theoretischer und praktischer Prüfung
möglich. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre!