Gesamt Fahrstunden Pflicht 5 mal 90 Minuten
Gesamt Theorie Pflicht 2 mal 180 Minuten
Keine Prüfungen!
Grundbetrag 300,-
Fahrstunden je 45 min. 82,50
vorraussichtliche Gesamtkosten 1125 €
Bei allen A- Klassen (Motorrad) erhältst Du Gutscheine für Bekleidung/Zubehör verschiedener Anbieter und ein Starterpaket gratis.
In einigen (süd-)europäischen Mitgliedsstaaten war es immer schon möglich, mit der Führerscheinklasse B auch Kraftfahrzeuge der Klasse A1 zu führen. In Österreich zum
Beispiel muss ein Interessent am erleichterten Zugang zum Fahren eines Leichtkraftrades den 5-jährigen Besitz der Fahrerlaubnisklasse B nachweisen und eine gesonderte Fahrerschulung mit 6 Stunden
Praxisausbildung absolvieren. Nun sieht die Bundesregierung vor, die Maßnahme in Deutschland zu ermöglichen, dass Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen können,
ohne die vorgeschriebene Ausbildung für die Klasse A1 vollständig durchlaufen und eine theoretische bzw. praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen zu müssen.
Dafür muss jedoch vorher eine sogenannte Fahrerschulung absolviert werden - ähnlich, wie wir es zurzeit bei der Klasse B96 vorfinden.
Der Zeitumfang ist auf 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten) festgelegt und unterteilt sich auf 6 Zeitstunden Theorie- und 7,5 Zeitstunden
Praxisausbildung. Die theoretische Schulung entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die durchzuführenden
praktischen Übungen sollen die Grundausbildung im Schonraum, aber auch das Fahren auf Bundes- oder Landstraßen sowie Autobahnen beinhalten.
Das Mindestalter der Interessenten ist auf 25 Jahre festgesetzt und ein vorheriger Fahrerlaubnisbesitz der Klasse B von 5 Jahren gefordert.
Die Fahrerlaubnis ist nicht im Ausland zu nutzen und gilt nicht als Zugangsvorraussetzung für eine höhere Motorradklasse.
Zur praktischen Ausbildung darf nur jeweils ein Bewerber für die Schlüsselzahl B 196 geschult werden. Und weil es eben nur zur Erteilung einer Schlüsselzahl kommt, ist die Möglichkeit zu einem
Aufstieg auf die Klassen A2 oder A ausgeschlossen.
Dennoch muss die Ausbildung von der Fahrschule ausreichend dokumentiert werden. Darüber hinaus wird der Erwerb der Schlüsselzahl B 196 von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einer 2-
Jahresfrist evaluiert.
Schlüsselzahl nur national
Wichtig zu wissen: Die Erlaubnis gilt, mit wenigen Ausnahmen, nur innerhalb Deutschlands, im Ausland (auch innerhalb Europas) bleiben Zweiräder über 50 cm³ für Klasse-B-Inhaber trotz Eintragung tabu.
Auch ein späterer Aufstieg in die „echten“ Motorrad-Klassen A2 (bis 35 kW) und A (alle Motorräder) ist nicht möglich. Dazu ist eine (erneute) entsprechende Fahrausbildung erforderlich – dann
allerdings mit Prüfung.