Information Berufskraftfahrer Weiterbildung:
Für alle LKW Fahrer ab der Fahrerlaubnisklasse C1
(3,5 Tonnen zGM.) und für alle Bus Fahrer ab der
Fahrerlaubnisklasse D1 (9 Fahrgastplätze),
die gewerblich eingesetzt sind ab 10.09.13/14.
Benötigt werden 35 Zeitstunden, die im 5-Jahres Rhythmus
wiederholt werden müssen.
Für die verschiedenen Themengebiete stehen Ihnen
bei uns jeweils Fachreferenten zur Verfügung.
Wir bieten variierende Themenfelder an, damit auch
beim wiederholten Besuch der Schulungen neue Inhalte
vermittelt werden.
auf Anfrage
Preise
auf Anfrage
Firmenpreise, weitere Termine und Mengenrabatte:
Die Fahrer /innen die zu diesem
Stichtag ( 10.09.2014) keine Weiterbildung haben ,dürfen nicht mehr als
Kraftfahrer beschäftigt sein .
Der Bußgeldrahmen beträgt : € 5000,00 - €
20000,00 für den Unternehmer.
Der Bußgeldrahmen beträgt : € 500,00 - € -
5000,00 für den Fahrer .
Ab dem Stichtag 10.09.2008 (Bus) bzw. ab dem 10.09.2009 (Lkw) muss jeder
Fahrer, der eine neue Fahrerlaubnis anstrebt eine Grundqualifikation
nachweisen.
Fordern Sie hierzu separate Information von uns an!